Wer "geboostert" ist, muss insofern keinen zusätzlichen Negativ-Testnachweis erbringen, um in der Sporthalle am Sportbetrieb teilnehmen zu können. Wer geimpft oder genesen, aber noch nicht "geboostert" ist, muss hingegen weiterhin einen Negativ-Testnachweis erbringen. Sofern nicht "geboostert", gilt dies in den Ferien auch für 6- bis 17jährige, da keine regelmäßige Testung in der Schule erfolgt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr TSVTM-Geschäftsstellen-Team