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TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
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TSVTM-Kinderschutz | Kinderschutz-Fortbildung (2 von 3 im Jahr 2024)
TSVTM-Kinderschutz | Kinderschutz-Fortbildung (3 von 3 im Jahr 2024)

Mitgliedschaft & Beiträge

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, pünktlich und in vollem Umfang erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

Der Beitrag (Gesamtbeitrag) besteht aus einem Grundbeitrag und dem jeweiligen Abteilungsbeitrag für die Abteilungen, denen das Mitglied angehört. Der Grundbeitrag steht dem Verein ohne Einschränkung zur Verfügung; der Abteilungsbeitrag sollte die Kosten der Abteilung decken, unter der Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips. Gehört ein Mitglied mehreren Abteilungen an, so ist einmal der Grundbeitrag und für jede Abteilung der Abteilungsbeitrag zu entrichten.

Der monatlich bemessene Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten; er muss spätestens am 15. Februar auf dem vom Verein bestimmten Bankkonto eingegangen sein. Bei Erteilung eines Lastschriftmandates kann der Einzug auf Wunsch des Mitgliedes auch halbjährlich zum 15. Februar für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni und am 15. Juli für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erfolgen.

Der Beitrag für den ersten Zahlungszeitraum wird durch eine Erstbeitragsberechnung fällig gestellt. Bei der Aufnahme ist nach Maßgabe der Anlage 1 der Beitragsordnung mit dem ersten fälligen Beitrag eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

Weitere Einzelheiten können Sie unserer Satzung und insbesondere unserer Beitragsordnung entnehmen. Die Beitragshöhe des Grundbeitrags und der jeweiligen Abteilungsbeiträge ist der Anlage 2 zur Beitragsordnung zu entnehmen. (Seite 17 des untenstehenden Dokuments)