Ab dem 04.03.2022 gilt in Berlin eine neue Fassung der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Sport im Freien ist wieder ohne Beschränkungen möglich. In Sporthallen gilt grundsätzlich wieder 3G (statt 2G).
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Ab dem 22.01.2022 gilt in Berlin eine neue Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Grundvoraussetzung für den Sportbetrieb ist weiterhin 2G-Plus. Nun entfällt aber auch beim Sport das zusätzliche Testerfordernis für "Geboosterte".
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Seit dem 15.01.2022 gilt in Berlin eine neue Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In Bezug auf den Sportbetrieb in Berliner Sporthallen bleibt es bei der Regelung von 2G mit zusätzlichem Negativ-Testerfordernis. Eine "Boosterung" hat…
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Seit dem 27.11. gilt die 2GPlus-Regelung in Berliner Sporthallen. Während die entsprechende Verordnung als "Plus" neben Impfung oder Genesung zusätzlich Mindestabstand ODER Negativ-Testerfordernis vorsieht, lassen die Sportämter nur das zusätzliche…
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Auf Grund der aktuellen Corona-Situation wird ab dem 29.11.2021 auf die Durchführung von persönlichen Sprechzeiten in der TSVTM-Geschäftsstelle verzichtet. Bitte machen Sie von den anderen Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Geschäftsstelle…
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Mitte der Woche hat der Berliner Senat vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten Corona-Situation beschlossen, dass in Berlin Sportangebote in Hallen ab dem 15.11. nur noch im 2G-Rahmen, d.h. für Geimpfte oder Genesene stattfinden dürfen.
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